Stromgesetz – Die Strippenzieherin im Bundeshaus
2024-06-14
Die Frau ist zutrittsberechtigt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes, zum politischen Machtzentrum der Schweiz also. Sie hat kein politisches Mandat, aber eine Zutrittskarte von einem Ratsmitglied. Sie arbeitet als Senior Beraterin und Profi-Lobbyistin bei der Kommunikationsagentur CRK und gleichzeitig als Leiterin Nationale Politik in der Geschäftsstelle von AEE. Sie heisst Fabienne Thomas.
AEE ist in Sachen Nachhaltiger Energiepolitik ein Kunde von CRK und vertritt als Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Interessen von 40 Branchenverbänden und rund 42’500 Unternehmen in der Schweiz. Dazu gehören zum Beispiel der Verband Suisse-Eole und Stromkonzerne wie AXPO. Und, wie der Zufall es eben so will, heisst die Co-Präsidentin des AEE-Vorstandes Priska Wismer, die als Nationalrätin (per definitionem) die Interessen der Bevölkerung vertritt und gleichzeitig auf dem Stierenberg einen Windpark errichten will, gegen den Widerstand einer Mehrheit der Bevölkerung in ihrer eigenen Gemeinde Rickenbach LU.
Frau Thomas hat im Bundeshaus dem Stromgesetz im Interesse der Stromwirtschaft zum Durchbruch verholfen. Wie sie das erreicht hat, zeigt uns André Ruch in seinem Video „Lobbying im Bundeshaus – Hinter den Kulissen der Schweizer Politik“, das in einer eher unverdächtigen Sendung wie „SRF-Reporter“ ausgestrahlt worden ist.
«Sali Albert» begrüsst Frau Thomas Herrn BR Rösti. Sie ist mit vielen Politikern und Beamten per Du. Und «Sali Priska» im Bundeshaus-Café vor der Sitzung. Und «Sali Eric» kurz vor der Abstimmung. Man kennt sich und die Parlamentarier schätzen ihren Rat und ihre Unterstützung. Christine (6:06): «Es ist für mich wichtig die Informationen zu haben von den Lobbyisten, damit ich weiss, wo ich wie abstimmen muss – aber klar, am Schluss entscheide ich selber». Priska (6:23): «Lobbyisten, das sind Experten, das sind Leute, die uns inhaltlich weiterhelfen können. Auf diese Experten sind wir angewiesen in diesem Milizsystem. Es ist unmöglich in allen Themen so in die Tiefe zu gehen, man müsste ja jedesmal eine Ausbildung machen». So sehen das zwei unserer Energiepolitikerinnen.
Frau Thomas berät die Politiker vor Medienauftritten und Abstimmungen. Oft greift sie gleich selbst in die Tasten und schreibt Reden und Gesetzestexte für die Ratsmitglieder. Auch beim Stromgesetz hat sie Entwürfe geschrieben (23:01). «Ja, selbstverständlich, wir probieren dann einfach das so einzubringen, wie es für unsere Mitglieder gut ist, aber wie es auch für eine sinnvolle Energiepolitik der Schweiz gut ist».
Und sie geht noch weiter (10:29). Als BR Rösti in seiner Rede vor dem Parlament ihrer Meinung nach ein Argument vergessen hat, legt Frau Thomas dem Bundesrat das fehlende Argument einfach in den Mund. Und wie denn das? Durch die Wandelhalle eilend findet sie einen WWF-Kollegen und bittet ihn, per Textnachricht zu veranlassen, dass ein Ratsmitglied im Saal dem Bundesrat noch schnell eine Frage derart stellt, damit dieser im letzten Moment das wichtige, entscheidende und leider vergessene Argument dem Rat noch nachschieben kann.
Frau Thomas leistet ganze Arbeit, denn das Stromgesetz wurde in fast norkoreanisch anmutender Manier vom Ständerat mit null Gegenstimmen angenommen. Und nach dem Referendum hat Frau Thomas für den Abstimmungskampf auch eine JA-Mehrheit der Nationalräte in Stellung gebracht. Und so hat sie gewonnen. CRK dankt ihr für den grossen Einsatz.
Auch die Mehrheit der Stimmbürger hat sie auf ihrer Seite. Auch diese haben JA gesagt zum Stromgesetz. Aber wirklich verstehen, zu was sie JA gesagt haben, können sie womöglich erst dann, wenn sie einst selbst von einem konkreten Projekt betroffen sein werden. Nur dürfte es dann zu spät sein. Vielleicht schauen Sie sich doch schnell noch André Ruchs Video an. Es lohnt sich.
Noch haben wir die Möglichkeit uns einzubringen. Die Unterschriftensammlung für das Referendum zum Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Luzern läuft zwar nur noch bis am 10. Juli 2024 aber die Unterschriftensammlung für die Gemeindeschutz-Initiative und für die Waldschutz-Initiative läuft noch bis am 30. Juli 2025.
Alles entschieden? – Zum Glück noch nicht!
2024-06-09
69% Ja für das Stromgesetz. Aber die versprochene Stromversorgungssicherheit wird dieses Bundesgesetz nicht erbringen können und die Beschränkung auf Strom aus erneuerbaren Energien wird zur nachhaltigen Verschandelung unserer Umwelt führen. Zudem wird die Netzstabilisierung für den Netzbetreiber zur zunehmenden Herausforderung und die Kosten für den Strom werden stetig steigen. Eine Milliarde Franken für die Einführung digitaler Stromzähler sind da bloss ein kleiner Vorgeschmack.
Fast alle Gemeinden, die von einem geplanten Windpark betroffen sind, mehr als 170, haben das Stromgesetz abgelehnt, auch Rickenbach LU, wo die Gemeindeversammlung den geplanten Windpark auf dem Stierenberg schon im Voraus zweimal abgelehnt hat.
Die Verantwortung für das Debakel trägt BR Albert Rösti. Wider besseres Wissen hat er, um nur ein Beispiel zu nennen, der Bevölkerung versichert, dass die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten erhalten bleiben werden, obwohl er gewusst haben muss, dass der Kanton Luzern den bundesrätlichen Vorgaben folgt und dass der Kantonsrat ein kantonales Plan- und Genehmigungsverfahren befürwortet und damit die kommunale Bewilligung für Windkraftanlagen abgelehnt hat.
Gegen diese Beschneidung der Gemeindeautonomie im neuen Luzerner Planungs- und Baugesetz (PBG) läuft nun die Unterschriftensammlung für ein Referendum. Sorgen Sie als Einwohner des Kantons Luzern mit Ihrer Unterschrift dafür, dass wenigstens in Ihrem Kanton das kommunale Mitbestimmungsrecht erhalten bleibt. Die Bevölkerung rund um den Stierenberg wird Ihnen dankbar sein. Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2024 ab. Es eilt.
Auf nationaler Ebene hat der Verein für Naturschutz und Demokratie zwei Eidgenössische Volksinitiativen lanciert: Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass die Einwohner über einen geplanten Bau von Windrädern in ihrer Gemeinde demokratisch abstimmen dürfen. Die Waldschutz-Initiative fordert, dass unserer Wälder nicht durch den Bau von Windturbinen zerstört werden dürfen. Laden Sie die beiden Unterschriftenbogen noch heute herunter oder bestellen Sie das Gewünschte über das Kontaktformular.
Nötig sind zweimal 100’000 Unterschriften bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 30. Juli 2025. Nur mit grossem, gemeinsamem Einsatz werden wir das zustande bringen. Packen wir’s!
Smart Meter für sichere Stromversorgung?
2024-05-07
Seit März 2024 führt der Verteilnetzbetreiber EWS Energie AG in Reinach den Smart-Meter-Rollout durch. Die altehrwürdigen, mechanischen Stromzähler werden durch elektronische und sogenannt intelligente Stromzähler ersetzt. Begründung: Das Schweizer Stimmvolk habe am 21. Mai 2017 das Energiegesetz (EnG) und damit auch die Massnahme „Smart Metering“ (Seite 11) befürwortet.
Und der Preis? Inklusive Installation kostet ein Smart Meter etwa 250 Franken. Bei rund 4 Millionen Privathaushalten in der Schweiz kommt so der stolze Betrag von etwa 1 Milliarde Franken zusammen. Der Endkunde bezahlt das über die Stromrechnung.
Und wozu? Das EnG (Seite 5) will fossile Energie und Kernenergie mittels staatlicher Förderung schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzen (Wind, Sonne). Angebotsseitig führt das wetterbedingt natürlich zu einer zeitweilig aussetzenden, unzuverlässigen Stromproduktion, die nicht mehr der Nachfrage folgt. Und das wiederum führt zur Destabilisierung des Netzes, im Extremfall sogar zu einem Netzzusammenbruch. Keine Stromversorgungssicherheit also, wie das EnG (Seite 5) verspricht, sondern ein neues Problem.
Und die Lösung? Einsatz eines Smart Meters, wie im Artikel 8a (Seite 8-10) der Stromversorgungsverordnung (StromVV) detailreich festgeschrieben. Das Gerät soll im Wesentlichen einfach nachfrageseitig(!) die Netzstabilität sichern, weil angebotsseitig das eben nicht mehr möglich ist. Man zäumt das Pferd gewissermassen vom Schwanz her auf. Man reguliert nicht mehr die Einspeisung, sondern den Verbrauch. Der Verteilnetzbetreiber muss dazu jederzeit Zugriff auf jeden Smart Meter haben. Er darf sogar – wenn der Bundesrat (per Verordnung) das will – einen dynamischen Netztarif verwenden, das heisst den Strompreis zum Beispiel alle 15 Minuten wechseln. Und nötigenfalls darf er auch einen „Lastabwurf“ machen, das heisst gewisse Haushalteinrichtungen über seine Rundsteueranlage temporär ausschalten (Heizung, Boiler, Wärmepumpe, Ladestation, private Photovoltaikanlage und so weiter). Der Stromkunde bekommt dann einfach das, was die Steckdose im Moment so hergibt. Der Stromlieferant hingegen bekommt gratis alle unsere Verbraucherdaten. Und dem Stromkonsumenten bleiben bloss die vielen Probleme und Risiken.
Wie auch immer, Versorgungssicherheit ist anders. Zwar wird der Stromverbrauch womöglich etwas sinken. Aber ist nun das das zentrale Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft? Werden wir die steigenden Strompreise verkraften können? Werden wir mit dieser Politik unseren Lebensstandard halten können? Ist dieses Energiegesetz nun das Ei des Kolumbus? Auch das Naturkomitee gegen Stromgesetz und die Allianz-Stromgesetz äussern Kritik. Und beide stellen ein informatives Flugblatt zur Verfügung. Ein NEIN zu diesem Stromgesetz ist angebracht. Das Gesetz braucht eine umfassende Generalüberholung.
Frankreich: Schluss mit Windkraft
2024-03-28
In Frankreich hat das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der Staatsrat in Paris, entschieden, dass die akustische Belästigung durch Windkraftanlagen neu eingestuft werden muss. Bis dahin werde es keine Umweltgenehmigungen mehr geben. Das betreffe nicht nur laufende Verfahren, sondern auch bereits genehmigte Windpärke. In einem früheren Gerichtsverfahren wurde schon festgestellt, dass Infraschall die Gesundheit beeinträchtigen kann («Windturbinensyndrom»). Quelle: Die Weltwoche, Nummer 13, 28. März 2024, Seite 25.
In der Schweiz fehlt eine gesetzliche Grundlage für Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten (Motion von Thomas de Courten). Ungelöst ist damit das Problem des tieffrequenten Schalls und des Infraschalls auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Die Antwort des Bundesrates: «[…] Die Lärmschutzverordnung regelt nicht den Schutz gegen Infra- und Ultraschall, jedoch gehen die Experten aufgrund des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erfahrung heute davon aus, dass im Allgemeinen keine schädlichen oder lästigen Immissionen durch Infraschall zu erwarten sind, wenn die Lärmimmissionen im hörbaren Bereich die massgebenden Grenzwerte einhalten […]». Betroffene sehen das anders. Ein Beispiel: Der Windrad-Lärm kann zum Alptraum werden (SRF/Einstein/Windturbinenlärm).
Schutzzone Stierenberg ? Rickenbach stimmt JA
2024-03-03
Die Abstimmungsumfrage der Urnenabstimmung lautete: Stimmen Sie der Teilrevision der Ortsplanung Rickenbach betreffend die Schutz- und Erholungszone Stierenberg mit der Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (BZR) zu?
Das Abstimmungsergebnis: 60% der Stimmbeteiligten sagen JA. Eine satte Mehrheit will also keinen Windpark auf dem Stierenberg.
Referendum gegen den «Mantelerlass»
2023-10-10
Mit dem «Mantelerlass» hat das Parlament das Energiegesetz, das Stromversorgungsgesetz, das Raumplanungsgesetz und das Waldgesetz so verändert, dass wir damit die demokratisch garantierten Einsprachemöglichkeiten gegen den Bau von Solar- und Windkraftanlagen verlieren und dass damit der Natur- und Landschaftsschutz praktisch vollständig abgeschafft wird. Uns bleibt nur noch das Referendum. Wir verdanken es dem Initianten Pierre-Alain Bruchez mit seinem spontan gegründeten «Bündnis Natur & Landschaft». Laden Sie den Unterschriftenbogen herunter. Wir haben nur noch bis Ende Dezember 2023 Zeit. Es eilt. Weitere Informationen: «Mantelerlass» – Was dahinter steht und warum das Referendum gelingen muss.
Zero CO2 und null Naturschutz
2023-09-28
Zum Erreichen der Klimaziele hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, kurz Mantelerlass, verabschiedet. Gemäss Bundesrat Albert Rösti wird mit dem Mantelerlass der Naturschutz praktisch abgeschafft. Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz.
Erneuerbare Energien und ihr Preis
2023-09-14
Debatte im Nationalrat zum forcierten Ausbau erneuerbarer Energie: Im Jahr 2017 versicherte uns Bundesrätin Leuthard, dass der Strompreis pro Jahr und Haushalt bloss um 40 Franken steigen werde. Nun steigt er 2024 um 18 Prozent im Schnitt für Schweizer Haushalte laut Elcom. Und die Netzkosten werden wegen zusätzlicher Effizienzmassnahmen und Netzverstärkung noch weiter steigen. Durch falsches politisches Handeln ist Energie knapp und teuer geworden. Besitzer von Wärmepumpen werden das zu spüren bekommen. Auch müssen wir die Energiewende als Anschlag auf unsere sichere Stromversorgung sehen, der von langer Hand vorbereitetet worden ist. Die Weltwoche schreibt dazu: “Wie zwei starke Frauen die Schweizer Strompreise ins Nirwana schossen”. Diese Strompreise bestehen zu 50 Prozent aus politisch beschlossenen Abgaben, zwecks Finanzierung des Ausstiegs aus der Atomkraft und des Verzichts auf Öl und Gas.
Suisse Eole
2022-11-28
Am 23. November veröffentlichte Suisse Eole eine Medienmitteilung, die Nervosität offenbart. Darin geht es um eine Studie, die Freie Landschaft Schweiz im Jahr 2020 zum Thema Infraschall von Windkraftanlagen veröffentlicht hat. Unser Verband erachtet es als notwendig, gegen die grundlosen und opportunistischen Angriffe der Windkraftlobby Suisse Eole Stellung zu beziehen. Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz.
Kanton Luzern
2022-11-15
Richtplan Windenergie 2022 des Kantons Luzern (23 Seiten).
Stromversorgung im Winter
2022-09-27
Einschätzung von Prof. Dr. Alain Griffel: Ich teile die Einschätzung, dass das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter auch in der gestern vom Nationalrat beschlossenen Fassung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in verschiedener Hinsicht problematisch ist und deshalb zwingend einer vertieften verfassungsrechtlichen Beurteilung unterzogen werden müsste.
Stromversorgung im Winter
2022-09-27
Das Parlament hat entschieden, dass Solarenergie zukünftig einen wesentlichen Teil zur Stromversorgung der Schweiz beitragen soll. Für die Fondation Franz Weber (FFW) ist es jedoch nicht verantwortbar, in intakten Naturlandschaften Grossanlagen zu bauen, während das Potential auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Die entsprechenden Bestimmungen sollen einem obligatorischen Referendum unterstellt werden und dürfen keinesfalls dringlich erklärt werden. Medienmitteilung der Fondation Franz Weber.
Abstand Windturbinen – Wohngebäude
2022-09-09
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Abstand zwischen Windturbinen und Wohnhäusern in der Gemeinde Tramelan mindestens 500 Meter betragen muss. Baupraxis/Baublatt.
Potential für 4’439 Windturbinen
2022-08-30
Das Bundesamt für Energie BFE sieht Potential für 4’439 Windturbinen in der Schweiz: Wenn das nationale Interesse an Windkraft über das nationale Interesse an Natur- und Landschaftsschutz gestellt wird, erhöht sich das “nachhaltig nutzbare Windenergiepotential” um den Faktor sechs. Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz.
Erneuerbare versus Kernenergie
2022-07-19
Die Energiestrategie 2050 hat zum Ziel, die Kernenergie allmählich durch neue erneuerbare Energien zu ersetzen. Aber die Grundannahmen sind falsch. Die Schweiz ist zum Beispiel kein Windland. Ohne Kernenergie geht es nicht. Umwelt-Zeitung.
Schritte zur fossilen Unabhängigkeit
2022-06-17
ETH Zürich, Expertengruppe Versorgungssicherheit, Positionspapier «Schritte zur fossilen Unabhängigkeit für die Schweiz» (21 Seiten). Praktische, umsetzbare und wertschöpfende Empfehlungen, welche die Energiewende voranbringen sollen. In Kapitel 5 wird die sichere Stromversorgung behandelt und die Ausbeutung der Windenergie in der Schweiz aufgrund der topografischen Gegebenheiten als relativ unwirtschaftlich betrachtet.
Abstand Windturbinen – Wohngebäude
16.06.2022
Die FDP fordert 1’000 Meter Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden. Laut AEW Energie AG könnte damit der projektierte Windpark Lindenberg im Oberfreiamt nicht realisiert werden. Artikel in der Aargauer Zeitung.
Revision Energiegesetz
2022-05-20
Revision des Energiegesetzes / Vernehmlassung: Simonetta Sommaruga schlägt vor, zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Stromproduktion die Planungs- und Bewilligungsverfahren zu verkürzen. Die Gemeindeabstimmungen über die vom Bund bestimmten prioritären Windkraftprojekte (über 40 GWh/Jahr) würden damit verhindert. Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz.
Revision Energiegesetz
2022-05-17
Revision des Energiegesetzes / Vernehmlassung: Stellungnahme von Magi Flükiger in einem Brief an BR Simonetta Sommaruga.
Deutsche Energiewende gescheitert
2022-05-02
Die deutsche Energiewende ist gescheitert. Die Deutschen sind zwar Weltmeister im Ausbau von Wind- und Solarenergie. Aber ihre Energiewende funktioniert nicht. Noch immer spielt fossile Energie eine zentrale Rolle im Stromsystem und das Land ist zunehmend auf Stromimporte angewiesen. Nebelspalter.